§ 49 EheG; § 1295 ff ABGB; § 92 Abs 3 ABGB; § 97 ABGB; § 90 ABGB; § 90 Abs 1 ABGB; § 1297 ABGB
Diese Entscheidung des OGH betrifft die Frage, inwieweit ein Ehestörer schadenersatzrechtlich belangt werden kann und zeigt die Grenzen der Rechtswidrigkeit einer Ehestörung.