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Bereitschaft zum Geschlechtsverkehr muss nicht Verzeihung einer Eheverfehlung sein

EherechtJudikaturEF-Z 2012/104EF-Z 2012, 164 - 165 Heft 4 v. 1.7.2012

§ 49 EheG; § 56 EheG; § 59 Abs 2 EheG

In dieser Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Bereitschaft zum Geschlechtsverkehr nicht zwangsläufig als Verzeihung einer Eheverfehlung gewertet werden kann. Zu dieser Entscheidung wird ein Praxistipp von Johann Höllwerth gegeben.

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