§ 49 EheG
In dieser Entscheidung erklärte der OGH, dass die eigennützige Fortsetzung von Gewohnheiten gegen den Protest des Ehepartners sowie die Kritik am Ehepartner wegen seiner Art zu Küssen, Eheverfehlungen darstellen.
OGH 8 Ob 25/12b; LG Innsbruck 4 R 464/11f

