vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhalt und Verjährungshemmung (II)

UnterhaltsrechtJudikaturHR Dr. Edwin Gitschthaler, OGH (Anmerkung)HR Dr. Edwin Gitschthaler, OGH (Anmerkung)EF-Z 2012/15EF-Z 2012, 34 - 35 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall bekräftigte das LG Linz, dass die Verjährungsfrist gem § 1495 ABGB erst zu laufen beginnen kann, wenn die Obsorge des Elternteils gegenüber dem Kind rechtlich nicht mehr aufrecht ist. In einer Anmerkung wird erörtert, dass sich die Entscheidung im Bereich der höchstrichterlichen Rechtsprechung bewegt.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB; § 1495 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!