§ 94 ABGB; § 1495 ABGB
Im vorliegenden Urteil des OGH ging es den Zeitpunkt des Endes der Verjährungshemmung hinsichtlich des Ehegattenunterhalts gem § 1495 ABGB. Das Höchstgericht hatte sich insb damit auseinanderzusetzen, ob die Verjährungsfrist schon mit Auflösung der häuslichen Gemeinschaft oder mit Einbringung der Scheidungsklage zu laufen beginnen kann.