Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der OGH mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1487 ABGB; § 152 ABGB
Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der OGH mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1487 ABGB; § 152 ABGB