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Ein Vergleich der künftigen Erben ist kein Berufungsgrund

ErbrechtJudikaturEF-Z 2011/45EF-Z 2011, 74 Heft 2 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, dass ein vor einer abgegebenen Erbantrittserklärung zwischen den Erben außergerichtlich geschlossener Vergleich keinen Erbrechtstitel schafft.

Rechtsgrundlagen: § 533 ABGB; § 161 AußStrG

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