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Absehen von der Angabe des Wohnorts der Partei

ZivilprozessrechtJudikaturEF-Z 2011/48EF-Z 2011, 75 Heft 2 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, unter welchen Umständen die Angabe des Wohnorts einer Partei von einem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse überlagert wird.

Rechtsgrundlagen: § 75a ZPO

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