Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob der Herausgabeanspruch eines minderjährigen Kindes, das durch den Obsorgeberechtigten vertreten wird, gegen das andere Elternteil dem Außerstreitrecht zuzuweisen ist.
Rechtsgrundlagen: § 133 AußStrG; § 1 JN
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