Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache stellt der VwGH eine Berechnungsregelung für den Zusatzbeitrag für Angehörige in den Mittelpunkt seiner Entscheidung. Fraglich war dabei, ob die analoge Anwendung des § 21 AlVG geboten ist.
Rechtsgrundlagen: § 51d ASVG; § 123 ASVG; § 21 AlVG