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Konkurrierende Heimfallsrechte zweier Staaten

ErbrechtJudikaturEF-Z 2011/18EF-Z 2011, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich eingehend mit dem Heimfallsrecht zweier Staaten und stellt insofern fest, dass der geschützte Personenkreis des § 106 Abs 1 Z 2 lit c JN auf das Heimfallsrecht keine Anwendung findet.

Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 Z 2 JN

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