§ 49 EheG
In gegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht erneut mit der Bestimmung des Zerrüttungszeitpunkts und nachfolgenden Eheverfehlungen sowie Verschuldensfragen zu befassen.
OGH 17.3.2010, 7 Ob 7/10w
§ 49 EheG
In gegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht erneut mit der Bestimmung des Zerrüttungszeitpunkts und nachfolgenden Eheverfehlungen sowie Verschuldensfragen zu befassen.
OGH 17.3.2010, 7 Ob 7/10w
