§ 107 Abs 2 AußStrG; § 140 Abs 2 AußStrG; § 140 Abs 3 AußStrG; Art 6 EMRK; Art 8 EMRK; § 176 ABGB; § 176b ABGB
Vorliegendes Erkenntnis hatte die Frage zu klären, ob im Lichte des § 140 AußStrG die Veröffentlichung von Informationen der Pflegschaftsakte auf einer Internetseite einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht zuwiderläuft.

