vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verhinderung von Mehrfachnamen ist nicht verfassungswidrig

EherechtJudikaturDr. Michael StormannEF-Z 2009/121EF-Z 2009, 183 - 184 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der Beirtrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verhinderung der Führung von Mehrfachnamen verfassungswidrig sein kann. Im Anlaßfall wollte ein Ehegatte ihren Namen als Begleitnamen dem Ehenamen voranstellen.

Rechtsgrundlagen: § 1355 dBGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!