ß§ 110 AußStrG; § 148 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Zwangsmittel nach § 110 iVm ß§ 79 AußStrG eine Strafe für die Missachtung einer gerichtlichen Verfügung darstellen und ob diese hinsichtlich etwaiger Unterhaltszahlungen beachtlich sind.

