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Kein Zwischenantrag auf Feststellung im Aufteilungsverfahren

EherechtJudikaturDr. Edwin Gitschthaler, HR d OGHEF-Z 2009/122EF-Z 2009, 184 - 185 Heft 5 v. 1.9.2009

ߧ 36 Abs 2 AußStrG; ߧ§ 36 AußStrG; § 236 ZPO

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Qualität und Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Aufteilungsverfahren, in dem begehrt wurde, daß ein bestimmter Vermögensteil nicht in die Aufteilungsmasse fallen soll.

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