§ 394 EO; § 382b EO
Begründet das Interesse an Schadenersatzansprüchen nach § 394 EO eine Beschwer? Rechtfertigt die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen nach § 394 EO nach Wegfall der Beschwer, die Provisiorialentscheidung durch die Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen?