§ 145 f AußStrG; § 105 JN; § 31 JN
Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung zur Frage der Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens eines potentiellen Erben oder nahen Verwandten zur Todesfallannahme bzw im Hinblick auf die Eignung anderer Personen als Auskunftspersonen in derartigem Zusammenhang.