§ 141 AußStrG; § 360 ASVG
Die PVA, die den Anspruch des besachwalteten Sohnes auf Ausgleichszulage zu prüfen hat, ist zur Einsichtnahme in den Verlassenschaftsakt bezüglich des Vaters des Pflegebefohlenen legitimiert.
§ 141 AußStrG; § 360 ASVG
Die PVA, die den Anspruch des besachwalteten Sohnes auf Ausgleichszulage zu prüfen hat, ist zur Einsichtnahme in den Verlassenschaftsakt bezüglich des Vaters des Pflegebefohlenen legitimiert.