§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
Der OGH definiert den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung und erläutert, dass ein Ort, an dem nur fallweise übernachtet wird, nicht als ständiger Aufenthaltsort iSd ASVG qualifiziert werden kann.
OGH 26.6.2007, 10 ObS 71/07z