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Rechtsprechung - Einsicht des Noterben in den Pflegschaftsakt

ErbrechtEF-Z 2007/140EF-Z 2007, 234 Heft 6 v. 1.11.2007

§ 22 AußStrG; § 141 AußStrG; § 219 ZPO

Auch nach dem Ableben des Pflegebefohlenen und dem daraus resultierenden Abschluss des Sachwalterschaftsverfahrens setzt die Zulässigkeit der Akteneinsicht durch dritte Personen (in concreto: des pflichtteilsberechtigten Sohnes) die Glaubhaftmachung der rechtlichen Interessen voraus.

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