§ 35 Abs 1 ASVG
Der VwGH nimmt zur Auslegung des Dienstgeberbegriffs im ASVG Stellung und beschreibt die Rechtsfolgen, die die unterlassene Anmeldung einer Haushaltshilfe zur Sozialversicherung nach sich zieht.
VwGH 21.04.2004, 2001/08/0130
§ 35 Abs 1 ASVG
Der VwGH nimmt zur Auslegung des Dienstgeberbegriffs im ASVG Stellung und beschreibt die Rechtsfolgen, die die unterlassene Anmeldung einer Haushaltshilfe zur Sozialversicherung nach sich zieht.
VwGH 21.04.2004, 2001/08/0130