vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zweckverfehlte Leistungen wegen enttäuschter Hoffnung auf Erbeinsetzung

ZivilrechtJohann Höllwerth (Glosse)EF-Z 2007/20EF-Z 2007, 30 - 32 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 1435 ABGB; § 1152 ABGB

Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der Leistende, der in der Hoffnung auf ein späteres Erbe Leistungen erbringt, infolge der Zweckverfehlung oder Zweckvereitelung Bereicherungsansprüche geltend machen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!