Zusammenfassung: Wird in einem Scheidungsverfahren einer Partei Verfahrenshilfe bewilligt oder andere Beträge gestundet, kann es zur Nachzahlungspflicht kommen, sollte sich die finanzielle Lage der Partei wesentlich ändern; z.B. durch einen Scheidungsvergleich
Rechtsgrundlagen: § 71 ZPO