Zusammenfassung: Diese Entscheidung setzt sich mit dem Gebührenanspruch des Gerichtskommissärs im neuen Verlassenschaftsverfahren auseinander. Insbesondere mit dem Anspruch auf eine Gebühr für die Ausstellung einer Amtsbestätigung.
Rechtsgrundlagen: § 172 AußerStrG; § 17 GKTG