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Zum nach § 34 Abs 2 GebAG angemessenen Stundensatz für ein Psychologisches Gutachten.

FamilienrechtEF-Z 2006/17EF-Z 2006, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: In dieser Entscheidung des LGZ geht es um die Entlohnung des Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Familien-, Kinder- und Jugendpsychologie im Obsorgeverfahren. Es wurde versucht einen angemessenen Stundensatz für ein psychologisches Gutachten zu ermitteln.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 2 GebAG

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