Das LGZ Wien verneint die -Widrigkeit eines Schiedsspruchs und erörtert dabei, dass islamische Rechtsvorschriften Rechtsregeln iSd § 603 ZPO sind. Die E bietet Anlass, die umstrittene Frage nach dem im Schiedsverfahren anwendbaren Kollisionsrecht aufzugreifen. Der Beitrag behandelt zudem den Maßstab einer Kontrolle des Schiedsspruchs und die Bedeutung des Vorliegens eines Inlandssachverhalts.
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