1. In AGB "verschobene" Entgeltverrechnungen, denen keine konkreten Zusatzleistungen oder zusätzlichen Kosten gegenüberstehen und die iZm der Erfüllung der Hauptleistung stehen, sind als gröblich benachteiligend anzusehen.
1. In AGB "verschobene" Entgeltverrechnungen, denen keine konkreten Zusatzleistungen oder zusätzlichen Kosten gegenüberstehen und die iZm der Erfüllung der Hauptleistung stehen, sind als gröblich benachteiligend anzusehen.
