Die Behauptungs- und Beweislast für die Beseitigung der Unzulässigkeit einer zuvor vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtung und Herstellung eines den Zulassungsvorschriften entsprechenden Zustandes durch ein Software-Update trifft den Fahrzeughersteller. Der Kl eines betroffenen Kfz muss daher nicht nach einem Software-Update beweisen, dass weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung kann auch nach einem Software-Update noch vorliegen.

