vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrechung des Außerstreitverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2026/25ecolex 2026, 38 Heft 1 v. 5.2.2026

1. Der in § 58 AußStrG normierte Grundsatz der Sacherledigung durch das Rechtsmittelgericht ist gem § 71 Abs 4 AußStrG zwar auch im RevRekVerfahren vor dem OGH sinngemäß anzuwenden. In der Konstellation einer trotz Unterbrechung des Verfahrens zufolge Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gefällten Entscheidung kommt eine solche Sacherledigung aber nicht in Betracht. Entscheidend dafür ist nämlich, ob der angefochtene Beschluss bestätigt oder abgeändert werden kann, ohne dass dadurch in die Rechte des ASt oder der nicht gehörten oder bisher unvertretenen Partei eingegriffen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!