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Ungültigkeit von Sonderbegünstigungen setzt Zustandekommen des Sanierungsplans voraus

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2026/24ecolex 2026, 37 Heft 1 v. 5.2.2026

Eine gem § 150a IO ungültige Vereinbarung liegt vor, wenn diese im Hinblick auf einen bevorstehenden Sanierungsplan oder aus Anlass eines solchen getroffen wurde, mit ihm also zumindest in einem losen Zusammenhang steht. § 150a IO ist nicht anwendbar, wenn feststeht, dass es - etwa wegen Versagung der Bestätigung - zu keinem Sanierungsplan kommt.

2 Ob 83/25g

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