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Ausnahme von der Anwendbarkeit des MRG für Ein- und Zwei-Objekt-Gebäude

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/343ecolex 2025, 646 Heft 9 v. 2.10.2025

1. Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Objekten (ausgenommen nachträglich durch den Dachbodenausbau geschaffene Objekte) sind vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen.

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