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Häme und Spott in der Öffentlichkeit als Milderungsgrund

WirtschaftsstrafrechtKurzbeitragAufsatzOliver M. Loksaecolex 2025/327ecolex 2025, 610 - 611 Heft 8 v. 25.8.2025

Die Reaktionen der Öffentlichkeit und die Berichterstattung der Medien im Rahmen von Strafverfahren beschäftigten den OGH in der Causa Im Zentrum stand dabei die öffentliche Häme und der Spott, dem sich die Verurteilten in public court ausgesetzt sahen. In Abkehr der bisherigen Judikaturlinie hat der OGH dies nun als Milderungsgrund qualifiziert.

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