§ 3 Abs 1a Z 11 ALSAG meint auch jene Schlacken, die im Laufe des Linz-Donawitz-Verfahrens anfallen, und nicht nur jene, die erst am Ende dieses Verfahrens verbleiben.
Ro 2024/13/0029
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§ 3 Abs 1a Z 11 ALSAG meint auch jene Schlacken, die im Laufe des Linz-Donawitz-Verfahrens anfallen, und nicht nur jene, die erst am Ende dieses Verfahrens verbleiben.
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