1. Ein Online-Vergleichsdienst für Waren oder Dienstleistungen, der von einem Unternehmen bereitgestellt wird, ist kein "Mitbewerber" iSd Art 2 lit c IrreführungsRL 2006/114/EG . Daher fallen die von ihm verglichenen Waren oder Dienstleistungen, die er nicht selbst anbietet und folglich auf einem Markt für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen tätig ist, nicht unter den Begriff "vergleichende Werbung" iSd Bestimmung.

