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Zustimmungserfordernisse für den Einbau von Wärmepumpen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/296ecolex 2025, 569 Heft 8 v. 25.8.2025

Die bloße Umgestaltung einer bestehenden Beheizungsanlage zu einem System mit Wärmepumpe ist nicht von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG erfasst. Die Zustimmung kann daher nur nach § 16 Abs 2 WEG ersetzt werden, wenn die Maßnahme verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse des ASt dient.

5 Ob 42/25z

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