vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausdehnung des Bestandrechts als unleidliches Verhalten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/295ecolex 2025, 569 Heft 8 v. 25.8.2025

Der laufende Versuch des Mieters, sein Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, ist als unleidliches Verhalten iSd § 1118 ABGB, § 30 Abs 2 Z 3 MRG zu deuten. Das bloße Belassen von Gegenständen in nicht angemieteten Bereichen in dem Glauben, dazu berechtigt zu sein, berechtigt den Vermieter nicht bereits nach der ersten Aufforderung zur Räumung der Gegenstände zur sofortigen Aufkündigung des Mietverhältnisses.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!