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Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, Genehmigung nach NÖ Grundverkehrsrecht

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwig, Florian Buchtaecolex 2025/277ecolex 2025, 519 Heft 7 v. 22.7.2025

1. Eine gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung ist nicht nach § 4 Abs 1 NÖ GVG 2007 grundverkehrsbehördlich zu genehmigen. Der durch Verschmelzung außerbücherlich erfolgte Übergang der Fruchtgenussrechte fällt damit auch nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 Z 2 NÖ GVG 2007 idF vor LGBl 2019/38.

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