1. Kommen mehrere Systeme zur Abgasreduktion zum Einsatz und greifen sie zur Verringerung desselben Schadstoffes ineinander, ist fraglich, ob auf ein einziges Emmissionssystem in seiner Gesamtheit abzustellen ist oder ob die VO/715/2007/EG von mehreren Emmissionskontrollsystemen ausgeht, sodass unterschiedliche Systeme der Abgasrückführung oder auch der Abgasnachbehandlung isoliert betrachtet werden müssten.

