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Abgasskandal: Schadensberechnung bei Ansprüchen gegen die Motorenherstellerin nach Festhalten am Vertrag

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2025/257ecolex 2025, 500 Heft 7 v. 22.7.2025

1. Die Berechnung der Schadenshöhe erfolgt bei einem Ersatzanspruch gegen die Motorenherstellerin bei Festhalten am Vertrag nach §§ 874 und 1295 Abs 2 ABGB nur nach nationalen Regeln und damit nach der relativen Berechnungsmethode.

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