1. Die Berechnung der Schadenshöhe erfolgt bei einem Ersatzanspruch gegen die Motorenherstellerin bei Festhalten am Vertrag nach §§ 874 und 1295 Abs 2 ABGB nur nach nationalen Regeln und damit nach der relativen Berechnungsmethode.
1. Die Berechnung der Schadenshöhe erfolgt bei einem Ersatzanspruch gegen die Motorenherstellerin bei Festhalten am Vertrag nach §§ 874 und 1295 Abs 2 ABGB nur nach nationalen Regeln und damit nach der relativen Berechnungsmethode.
