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Gewerbeanmeldung mit Versicherungsnachweis bei Immobilientreuhändern

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2025/243ecolex 2025, 467 - 468 Heft 6 v. 1.7.2025

1. Für jede der drei Teiltätigkeiten eines Immobilientreuhänders gem § 117 Abs 1 GewO 1994 - Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger - besteht nach § 117 Abs 7 GewO 1994 jeweils eine eigene Regelung betr den erforderlichen Versicherungsnachweis (Ausdifferenzierung der Deckungssummen). Nach § 117 Abs 8 GewO 1994 muss dieser Versicherungsnachweis konkret für das angemeldete Gewerbe vorliegen.

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