1. Wenn die Versicherungsbedingungen einer Produktschutzversicherung voraussetzen, dass ein Produktmangel iSd Bedingungswerks vorliegt und es zum Rückruf des mangelhaften Produkts kommt, muss der Versicherungsnehmer die entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen darlegen und beweisen. Ist etwa die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung eines Produktes erforderlich, ist eine solche zu beweisen. Unzureichend ist eine (Negativ-)Feststellung durch die Tatsacheninstanz, wonach die Nicht-Verunreinigung mit der inkriminierten krebserregenden Substanz nicht festgestellt werden konnte.

