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Das Einsichtsrecht der Arbeiterkammern in die Berichte des Insolvenzverwalters

Dispute ResolutionBeitragAufsatzMarius Pollitzerecolex 2025/191ecolex 2025, 365 - 366 Heft 5 v. 10.6.2025

Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) ist ein bevorrechtigter Gläubigerschutzverband und genießt somit gewisse Vorrechte im Insolvenzverfahren. Dieser hat aus Effizienzbestrebungen ein Interesse an einer vertieften Zusammenarbeit mit der im gleichen Gebäude angesiedelten Arbeiterkammer Wien. Deshalb ist fraglich, inwieweit die Arbeiterkammern als Dritte Einblick in den Gang eines Insolvenzverfahrens erhalten dürfen. Insbesondere die Berichte des Insolvenzverwalters sind hierbei von Relevanz.

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