1. Eine wirksame Vertragsübernahme erfordert einerseits eine Vereinbarung zw Überträger (Altpartei) und Übernehmer (Neupartei) über die Übertragung der wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem vertraglichen Schuldverhältnis und andererseits die zumindest schlüssige Zustimmung der verbleibenden Vertragspartei. Bei beiderseits bereits vollständig erfüllten Verträgen ist eine Vertragsübernahme nicht möglich.

