Im Zuge der Beschaffung von IT-Dienstleistungen liegt es grundsätzlich im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, ein hinreichendes technisches Niveau festzusetzen, um etwa eine ordnungsgemäße Serviceleistung eines Produktes sicherstellen zu können. Der folgende Beitrag befasst sich daher konkret mit der vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Forderung von IT-Partnerschaften als Eignungsnachweis im Vergabeverfahren. Die Abhandlung soll es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, allfällige diskriminierende Festlegungen im Rahmen der Beschaffung von IT-Dienstleistungen zu vermeiden.

