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Neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Lichte von Glücksspieldiensten

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzChristoph Hechtner, Teresa Freund-Schantlecolex 2025/161ecolex 2025, 307 - 309 Heft 4 v. 18.4.2025

Im Mai 2024 wurde die VO zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ("AML-VO") (FN ) beschlossen, um das EU-Finanzsystem vor den genannten Praktiken zu schützen. Die VO wird am 10. 7. 2027 in Kraft treten und sodann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. In diesem Beitrag soll unter Beachtung kritischer Aspekte (FN ) dargelegt werden, welche Herausforderungen die AML-VO (FN ) für den österreichischen Glücksspielsektor mit sich bringt.

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