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Kurzzeitig vermietete Wohnungen als genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlagen?

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzLuca Mischensky, Maximilian Kleinecolex 2025/162ecolex 2025, 310 - 313 Heft 4 v. 18.4.2025

Teilweise wird von den Gewerbebehörden Wiens die Ansicht vertreten, kurzzeitig gewerbsmäßig vermietete Wohnungen würden iSd § 74 Abs 2 GewO genehmigungspflichtige gewerberechtliche Betriebsanlagen sein. Das VwG Wien trat dieser Ansicht jüngst im unveröffentlichten, aber rechtskräftigen Erkenntnis vom 28. 5. 2024, VGW-122/008/14145/2023, entgegen. Der folgende Beitrag zeigt auf, weshalb der verwaltungsgerichtlichen Ansicht zuzustimmen ist.

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