In 3 Ob 97/24x hat der OGH die negative Feststellungsklage eines (gewerblichen) Stromkunden gegen seine Energielieferantin, dass er eine konkrete Geldsumme aus einem bestimmten Vertragsverhältnis (noch) nicht schulde, als berechtigt angesehen. Der Anspruch sei weder nach allgemeinen Kriterien noch gemäß § 81 ElWOG 2010 hinreichend aufgeschlüsselt und nachvollziehbar gewesen. Darüber hinaus sei zum Teil Bereicherungsrecht anwendbar. Die Entscheidung wirft einige Fragen auf.

