1. Bei der Auslegung von Ausschlüssen für Auslandssachverhalte ist zu beachten, dass auslandsbezogene Deckungen für den Versicherer schwerer zu kalkulieren sind als reine Inlandsrisiken. Versicherungsfälle mit Auslandsbezug sind ua bei der Schadenregulierung aufgrund ihrer Komplexität mit zusätzlichen Kosten verbunden, weshalb Versicherer regelmäßig nur nach gesonderter Risikoprüfung und ggf gegen Zusatzprämie zur Abdeckung auch solcher Sachverhalte bereit sind.

