In Folge der EuGH-Entscheidung vom 21. 3. 2023, C-100/21, hat der OGH in den sog eine Judikaturlinie entwickelt, die den Klägern einen Schadenersatz ohne Schaden gewährt. Der Beitrag soll aufzeigen, dass diese Entscheidungspraxis dogmatisch dem österreichischen Schadenersatzrecht grundlegend widerspricht und auch unionsrechtlich nicht geboten ist.
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